Abratel beantragt, sich dem Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof gegen die Beschränkungen der Wettwerbung in Rio Grande do Sul anzuschließen.

Wetten I 25.08.26

Von: Magno José

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Der Verband verteidigt Fernseh- und Radiosender, die von einem Gesetz in Rio Grande do Sul betroffen wären, das Werbung zwischen 6 und 21 Uhr verbietet.

Der brasilianische Radio- und Fernsehverband (Abratel) reichte am Donnerstag (21. August) beim Obersten Bundesgericht eine Petition ein, in der er beantragte, als Amicus Curiae an der Direkten Verfassungsklage Nr. 7.971 teilzunehmen. In dieser Klage wird die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes aus Rio Grande do Sul in Frage gestellt, das Beschränkungen für die Werbung für Sportwetten im Bundesstaat vorsieht.

Die Nationale Vereinigung für Spiele und Lotterien (ANJL) reichte die Klage ADI 7.971 gegen den Gouverneur und die Legislative von Rio Grande do Sul ein. Gegenstand der Klage ist das Staatsgesetz Nr. 16.508 vom 24. April 2026, das die Werbung für Wettplattformen mit festen Quoten auf Landesebene regelt und einschränkt. Das Gesetz sieht eine 120-tägige Übergangsfrist bis zum 25. August 2026 vor, was dem laufenden Eilantrag Dringlichkeit verleiht.

Das Gesetz und die aufgezeigten Mängel.

Der ANJL (Nationaler Verband der Lotterie- und Glücksspielunternehmen) argumentiert, dass das Gesetz des Bundesstaates Rio Grande do Sul die Grenzen der staatlichen Gesetzgebungskompetenz überschritten habe, indem es eine Angelegenheit regelte, die in die Zuständigkeit des Bundes falle. Der Verband verweist in seiner Argumentation auf formale und materielle Mängel: Die Werbung für Wetten mit festen Quoten falle gemäß Artikel 22 der Bundesverfassung in die ausschließliche Zuständigkeit des Bundes für die Gesetzgebung über Lotterien, kommerzielle Werbung, Telekommunikation und Rundfunk. Darüber hinaus behauptet der ANJL, dass die Beschränkungen gegen die Grundsätze der Wirtschaftsordnung und der Verhältnismäßigkeit verstießen und dass das Gesetz der Rechtsprechung des Obersten Bundesgerichts widerspreche, insbesondere den Urteilen in den Rechtssachen Nr. 987 und Nr. 2.404.

Auf Grundlage dieser Argumente beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung des vollen Inkrafttretens des Gesetzes bis zum Ablauf der Frist für die Vertagung des Parlaments. Weiterhin beantragte sie die Aussetzung einzelner Bestimmungen, insbesondere der Artikel 3 bis 10, des Artikels 11 (Abschnitte III, IV, V und VI) sowie der Artikel 12 bis 14.

Warum will sich Abratel in den Fall einmischen?

Abratel, gegründet am 11. März 1999 in Brasília, vertritt landesweit Radio- und Fernsehsender. Zu ihren Mitgliedern zählen unter anderem Record, Rede TV, Rede CNT de Televisão, Record News und Rede Família sowie angeschlossene Sender in fast allen Bundesstaaten. Die Organisation argumentiert, dass die Kontroverse ihre Mitglieder direkt betrifft, insbesondere aufgrund von Artikel 6 des Gesetzes des Bundesstaates Rio Grande do Sul. Dieser Artikel verbietet die Ausstrahlung von Glücksspielwerbung zwischen 6 und 21 Uhr auf Fernsehsendern, Streaming- Plattformen , Video-on-Demand-Diensten und Radiosendern.

In der an Ministerin Cármen Lúcia, Berichterstatterin der Direkten Klage wegen Verfassungswidrigkeit (ADI), gerichteten Petition argumentiert Abratel, dass das Gesetz keine auf Rio Grande do Sul beschränkten Auswirkungen habe. Sender mit landesweiter Reichweite könnten gezwungen sein, ihr Programm und ihre Werbezeiten für Rio Grande do Sul und die anderen 26 Bundesstaaten unterschiedlich zu gestalten. Dies führe zu einer, wie Abratel es nennt, regulatorischen Fragmentierung, die mit dem Wesen des Rundfunks unvereinbar sei. Die Besorgnis erstreckt sich auch auf ein zukünftiges Szenario: Sollte der Oberste Bundesgerichtshof (STF) die Gültigkeit des Gesetzes anerkennen, könnten andere Bundesstaaten ähnliche Beschränkungen einführen und die normative Disharmonie im Sektor weiter verschärfen.

Abratel beruft sich als Präzedenzfall für sein Vorgehen zur Verteidigung seiner Mitglieder auf die Klage ADI Nr. 5.432 vom 8. Dezember 2015 gegen ein Gesetz des Bundesstaates Santa Catarina, das die Werbung für Arzneimittel in den Medien des Bundesstaates verbot. Minister Dias Toffoli gab der Klage statt, und das Gericht erklärte das Gesetz Nr. 16.751 vom 9. November 2015 des Bundesstaates Santa Catarina einstimmig für verfassungswidrig.

Formelle Anfragen und nächste Schritte

In der Petition beantragt Abratel förmlich die Zulassung als Amicus Curiae und verpflichtet sich nach der Zulassung, Argumente, Schriftsätze und mündliche Stellungnahmen vor Gericht vorzulegen.

Die Organisation hebt zudem hervor, dass die Diskussion grundlegende Rechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit berührt, was die thematische Relevanz ihrer Teilnahme unterstreicht. Die Entscheidung über die Zulassung sowie über den Vorsorgeantrag der ANJL trifft Ministerin Cármen Lúcia, die als Berichterstatterin für ADI 7.971 zuständig ist.

AGU und PGR befürworten das Vorgehen von ANJL.

Die Generalstaatsanwaltschaft (PGR) hat ihre Auffassung geäußert, dass das Gesetz 16.508/2026 von Rio Grande do Sul verfassungswidrig sei, und beantragt, dessen Wirksamkeit vorsorglich auszusetzen. Die Stellungnahme wurde vom Generalstaatsanwalt der Republik, Paulo Gonet Branco, unterzeichnet. Auch die Generalstaatsanwaltschaft der Union (AGU) sprach sich für die Aussetzung des Gesetzes aus und argumentierte, dass das Landesgesetz in die ausschließlichen Befugnisse der Union eingreife.

 

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