DEKRET Nr. 6.703 vom 28. November 2023 – Regelt das Gesetz Nr. 4.136 vom 12. Januar 2023, das die Lotterie des Staates Tocantins regelt, und erlässt weitere Maßnahmen.

Staatliche und kommunale Lotterien I 01.12.23

Von: Magno José

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Dekret Nr. 6.703 vom 28. November 2023.

Regelt das Gesetz Nr. 4.136 vom 12. Januar 2023, das die Lotterie des Staates Tocantins regelt, und erlässt weitere Maßnahmen.

Der Gouverneur des Staates Tocantins , in Ausübung der ihm durch Artikel 40, Absatz II der Staatsverfassung übertragenen Befugnisse,

DEKRITERIEN:

Artikel 1 Dieses Dekret regelt die Anwendung des Gesetzes Nr. 4.136 vom 12. Januar 2023, das die Lotterie des Bundesstaates Tocantins vorsieht, deren Koordinierung vom Finanzsekretariat – SEFAZ – ausgeübt wird, mit dem Ziel, die von der Bundesregierung ordnungsgemäß festgelegten Lotteriemodalitäten zu nutzen.

KAPITEL I

VORLÄUFIGE BESTIMMUNGEN

Artikel 2. Für die Zwecke dieses Dekrets gelten folgende Begriffsbestimmungen:

I – Lotterie: eine staatliche öffentliche Dienstleistung, die mit dem SEFAZ (Staatsfinanzsekretariat) verbunden ist und deren Zweck darin besteht, Programme und Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Staates durch die Erhebung von nichtsteuerlichen Einnahmen aus dem Betrieb von Lotterien innerhalb des Staatsgebiets zu fördern;

II – Lotteriemodalität: eine Gruppe von Produkten oder Veranstaltungen, bei denen Wetten, Verlosungen oder Wettbewerbe mit Preisen aufgezeichnet werden, die von der Tocantins State Lottery genehmigt oder erlaubt sind und die ursprünglich in der Bundesgesetzgebung festgelegt wurden;

III – Inspektionsgebühr: Der vom Konzessionsnehmer gemäß diesem Dekret zu entrichtende Betrag für die Verwaltung, Inspektion und Regulierung der von der Vergabestelle erbrachten Dienstleistungen;

IV – Staatlicher Lotteriebetreiber: eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts, die für die Entwicklung von Lotterieprodukten und alle anderen für deren jeweilige Vermarktung notwendigen Tätigkeiten in physischer und digitaler Form innerhalb des Gebiets des Staates Tocantins direkt oder über eine öffentliche Konzession verantwortlich ist;

V – Variabler Zuschuss: Erlöse aus der Erhebung von Einnahmen aus dem Betrieb des staatlichen Lotteriedienstes gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 4.136 vom 12. Januar 2023, die während der gesamten Konzessionsdauer mit der Zuschussbehörde geteilt werden müssen;

VI – Lotterieprodukte: Produkte, die auf der Grundlage der geltenden Lotteriemodalitäten erstellt werden und von SEFAZ (Staatliches Finanzsekretariat) für die Zuweisung an Programme und Maßnahmen zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Staates Tocantins gemäß den gesetzlich festgelegten Zwecken reguliert werden;

VII – Lotterieplan: ein Dokument, das die allgemeinen Bedingungen für jedes Lotterieprodukt enthält und dem Finanzministerium des Staates Tocantins zur Genehmigung vorgelegt werden muss;

VIII – Auszahlung : Dies ist der Geld- oder Sachbetrag, der für die Auszahlung von Gewinnen vorgesehen ist, zuzüglich aller auf diese Zahlungen erhobenen Steuern, wie im Lotterieplan und in der geltenden Gesetzgebung festgelegt;

IX – Netto-Lotterieertrag (RLL) bzw. Bruttospielertrag (GGR): der aus dem Verkauf von Lotterieprodukten erzielte Betrag abzüglich der Auszahlung , der als Grundlage für die Berechnung der variablen Zuwendung dient;

X – Ludopathie: die Praxis des gewohnheitsmäßigen und zwanghaften Glücksspiels.

KAPITEL II

ÜBER DEN GEGENSTAND UND DIE VERANTWORTLICHKEITEN

Artikel 3. Die über die staatliche Lotterie von Tocantins angebotenen Dienstleistungen können von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts direkt, über das staatliche Finanzsekretariat – SEFAZ – oder im Rahmen einer Konzession erbracht werden. In diesem Fall wird das Ausschreibungsverfahren von der staatlichen Koordinierungsstelle gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und unter Aufsicht des Rechnungshofs durchgeführt.

§ 1 Das Finanzsekretariat des Staates Tocantins ist für die Koordinierung, Durchführung und den Betrieb der staatlichen Lotterie von Tocantins zuständig und kann zur Erfüllung ihrer Ziele Vereinbarungen mit anderen öffentlichen Stellen der Union oder Gemeinden abschließen.

§ 2 Die Übertragung der Lotteriedienstleistungen auf staatlicher Ebene, der ein ordnungsgemäßes Ausschreibungsverfahren vorausgeht, wird dem Interessenten gewährt, der die Anforderungen an Integrität, technische und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die sonstigen in den vom Finanzsekretariat des Staates Tocantins erlassenen Vorschriften festgelegten Bedingungen gemäß diesem Dekret und den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllt.

§ 3 Die Lotteriedienstleistungen werden vollständig aus den Einnahmen aus Wetten und dem Verkauf von Losen finanziert, außer im Falle von Auszahlungen durch die öffentliche Verwaltung zum Zweck der Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und finanziellen Gleichgewichts oder einer Entschädigung, die sich aus der Beendigung der Konzession ergibt.

Artikel 4. Der Prozentsatz der Bruttoeinnahmen aus dem Verkauf von Lotterieprodukten, der für Auszahlungen vorgesehen ist , muss im jeweiligen Lotterieplan ausdrücklich angegeben werden und kann für jede neue Periode geändert werden, vorbehaltlich der vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung des SEFAZ (Staatliches Finanzsekretariat) oder gemäß dem mit dem Lotteriebetreiber geschlossenen Vertrag, um seine Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz zu gewährleisten und stets dem öffentlichen Interesse des Staates zu dienen.

§ 1 Bei Lotteriespielen mit variablen Gewinnchancen, bei denen der an den Gewinner auszuzahlende Gewinnbetrag erst nach Abgabe der Wette feststeht, ist eine Mindestauszahlung von 65 % des Bruttoerlöses aus dem Verkauf von Lotterieprodukten bei Sofortlotterien und passiven Lotteriespielen und 45 % bei Vorhersagespielen einzuhalten.

§ 2 Für die auf Grundlage von Art. 29 des Bundesgesetzes Nr. 13.756 vom 12. Dezember 2018 festgelegten Modalitäten mit fester Quote gibt es aufgrund der finanziellen Risiken im Falle eines negativen Ergebnisses der Operation keinen Mindestauszahlungsprozentsatz .

§ 3 Die Gewinnsummen der in §§ 1 und 2 der Überschrift dieses Artikels genannten Lotteriespiele , die von den Gewinnern nicht innerhalb einer Frist von 90 (neunzig) Tagen ab dem Datum der Bekanntgabe des Ziehungsergebnisses oder der registrierten Wette beansprucht werden, werden für Maßnahmen und Programme verwendet, die auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Staates und/oder die Erhöhung der Auszahlungen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Lotteriespiel abzielen.

Artikel 5. Um seine Ziele zu erreichen, muss das Finanzministerium:

Ich – die Lotteriedienstleistungen zu planen, zu regeln und deren ordnungsgemäßen Betrieb unter Beachtung der territorialen Grenzen des Staates sicherzustellen;

II – die Gesetze und Vorschriften, die die Vergabe von Konzessionen an Dritte regeln, die die in der öffentlichen Bekanntmachung festgelegten Qualifikationskriterien und sonstigen Anforderungen für den Betrieb von Lotterien erfüllen, einzuhalten und durchzusetzen;

III – die Überwachung aller Phasen des Betriebs der Lotteriedienstleistungen durch den Lotteriebetreiber und andere am Prozess der Erstellung, Kontrolle, Prüfung, Zertifizierung, Verwaltung und anderen Beteiligten;

IV – Gemeinsam mit anderen Sekretariaten und öffentlichen Stellen, die von der Durchführung von Lotterien profitieren, die Förderung und Verbreitung der Vorteile der staatlichen Lotterie von Tocantins in der Gesellschaft zu entwickeln;

VI – die gemäß diesem Dekret von der staatlichen Lotterie Tocantins erzielten Nettoergebnisse zu überweisen;

VII – um die ordnungsgemäße Zuweisung von Mitteln für Maßnahmen und Programme zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Staates sicherzustellen.

Einziger Absatz. Zur Bestimmung des territorialen Geltungsbereichs im digitalen Bereich muss die Website der Lotteriedienstleistungen innerhalb des Staatsgebiets gehostet werden und der Zugriff auf das Gebiet des Bundesstaates Tocantins beschränkt sein. Dabei sind Technologien einzusetzen, die jegliche Manipulation des Geolokalisierungsdatensatzes des Wettenden verhindern.

KAPITEL III

ÜBER DIE LOTTERIEMODALISEN

Artikel 6. Die durch zuvor vom SEFAZ (Staatsfinanzsekretariat) genehmigte Lotteriepläne geschaffenen Lotterieprodukte werden gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets, in Übereinstimmung mit den von der Bundesregierung ordnungsgemäß festgelegten Modalitäten und in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz Nr. 13.756 vom 12. Dezember 2018 oder einem Gesetz , das dieses ändert, genutzt, nämlich:

I – Lotterie mit festen Quoten, entsprechend einer Vorhersagelotterie, die aus einem Wettsystem besteht, das sich auf reale Sportereignisse bezieht, wobei der Betrag, den der Wettende gewinnen kann, wenn die Vorhersage richtig ist, zum Zeitpunkt der Wettabgabe festgelegt wird;

II – spezielle Vorhersagelotterie, die gemäß Bundesgesetz Nr. 11.345 vom 14. September 2006 betrieben wird ;

III – Sportvorhersagelotterie, bei der der Wettende versucht, den Ausgang von Sportereignissen vorherzusagen;

IV – Zahlenlotterie, bei der der Spieler versucht vorherzusagen, welche Zahlen im Wettbewerb gezogen werden;

V – Sofortlotterie, bei der sofort angezeigt wird, ob der Spieler einen Preis gewonnen hat oder nicht;

VI – passive Lotterie, bei der der Spieler ein vornummeriertes Los in physischer (gedruckter) oder virtueller (elektronischer) Form erhält.

§ 1 Andere Modalitäten, die gegebenenfalls durch Bundesrecht genehmigt werden, können vom Lotteriebetreiber geprüft werden, vorbehaltlich der ausdrücklichen Genehmigung durch das Koordinierungsgremium oder den Leiter der Exekutive.

Artikel 7. Die im Rahmen der in diesem Dekret geregelten Lotteriemodalitäten entwickelten Produkte müssen mindestens die folgenden Bestimmungen erfüllen:

I – Veröffentlichung der Regeln für jedes Lotterieprodukt, die auf der jeweiligen Website sowie auf den Lotterieprodukten selbst verfügbar sind;

II – Bestimmungen über Maßnahmen zur Kontrolle des Glücksspiels, der Integrität, der Fairness und der Öffentlichkeitsarbeit bei Wetten und Verlosungen, wobei der Lotteriebetreiber verpflichtet ist, einen Kundendienstkanal einzurichten, zu finanzieren und aufrechtzuerhalten;

III – Beschreibung der Anzahl und des Preises der Einsätze, der Anzahl, Qualität und des Wertes der Preise, der Gewinnwahrscheinlichkeit, der erwarteten Umlaufdauer, der Vermarktungsmittel, der eingesetzten Technologien und anderer Spezifikationen, die ein Lotterieprodukt und/oder eine Reihe von Ziehungen und Produkten umfassen, und kann auch die Ergebnisse der Ziehungen der Bundeslotterie für ähnliche Modalitäten übernehmen.

Einziger Absatz. Werden Wetten elektronisch entgegengenommen, muss der Lotteriebetreiber alle verfügbaren Mittel nutzen, um die Einhaltung des in Artikel 5 Absatz I dieses Dekrets festgelegten Territorialitätskriteriums sicherzustellen, unter anderem durch eine Zertifizierung durch eine juristische Person oder eine spezialisierte Stelle.

KAPITEL IV

AUS DEN EINNAHMEN AUS DEM BETRIEB DER TOCANTINS STATE LOTTERY

Artikel 8. Der Konzessionsnehmer überweist den variablen Zuschuss monatlich an die Vergabestelle. Dabei werden folgende Sätze berücksichtigt, die je nach Leistung und Qualität der Dienstleistungen nach oben oder unten variieren können:

I – 5% (fünf Prozent) des RLL oder GGR für die Lotterieart mit festen Quoten;

II – 12% (zwölf Prozent) des RLL oder GGR für die anderen Modalitäten.

Artikel 9. Die Einnahmen aus dem Betrieb des in Artikel 2 , V des Gesetzes Nr. 4.136 vom 12. Januar 2023 genannten Lotteriedienstes, die der Staatskasse im Wege eines variablen Zuschusses zugewiesen werden, haben folgende Bestimmung:

I – 90% (neunzig Prozent) die Umsetzung und Verbesserung von Maßnahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Sport, insbesondere die Finanzierung von Schülerspielen, die Schaffung von Sportlerstipendien, die Finanzierung von Amateursportprojekten, die Finanzierung von Amateursportmeisterschaften, die Förderung olympischer Sportarten und die Unterstützung von außerschulischen Programmen mit sportlichen Aktivitäten;

II – 10% (zehn Prozent) an die Immobiliengesellschaft für Holdings, Investitionen und Partnerschaften für Maßnahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Strukturierung von Projekten im Rahmen des staatlichen Partnerschafts- und Investitionsprogramms – PPI Tocantins.

KAPITEL V

VERANTWORTLICHKEITEN DES LOTTERIEBETREIBERS

Artikel 10. Die Pflichten des Lotteriebetreibers während der gesamten Konzessionsdauer sind:

I – die zur Verfügung stehenden Ressourcen zu aktivieren, um sicherzustellen, dass die Wettenden einen angemessenen Service auf dem im Konzessionsvertrag und seinen Anhängen festgelegten Niveau erhalten;

II – die ununterbrochene Erbringung von öffentlichen Lotteriedienstleistungen während der gesamten Laufzeit der Konzession;

III – Die Gewinnauslosungen und Verlosungen sind mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit gemäß den Bestimmungen des Konzessionsvertrags und seiner Anhänge durchzuführen;

IV – die Prämienzahlungen in angemessener und fristgerechter Weise gemäß dem Konzessionsvertrag und seinen Anhängen zu leisten;

V – zur Unterstützung der Ausführung von Dienstleistungen, die zwar nicht Gegenstand der Konzession sind, aber mit dieser in Zusammenhang stehen;

VI – Alle öffentlichen Lotteriedienstleistungen zu erbringen und die mit der Konzession verbundenen Kontrollen und Aktivitäten mit Eifer, Sorgfalt und Wirtschaftlichkeit durchzuführen, wobei die jeweils beste für die auszuführenden Aufgaben anwendbare Technik zum Einsatz kommt und die von der Konzessionsbehörde festgelegten Normen, Standards und Spezifikationen eingehalten werden;

VII – alle Studien, Pläne und sonstigen Dokumente vorzubereiten, die zur Erreichung des Konzessionsziels erforderlich sind;

VIII – der Vergabestelle sämtliche Dokumente, die die Konzession betreffen, zur Verfügung zu stellen;

IX – die von der Vergabestelle oder anderen zuständigen Stellen angeforderten Informationen und Erläuterungen bereitzustellen, den uneingeschränkten Zugang zu den Verkaufsstellen der Konzession sowie zu den implementierten digitalen Systemen zu gewährleisten und den Kontrollbehörden die Durchführung von Prüfungen der Konten zu ermöglichen;

X – der Vergabestelle sämtliche Vorkommnisse zu melden, die nicht dem ordnungsgemäßen Betrieb der öffentlichen Lotteriedienste entsprechen;

XI – alle Zertifizierungen zu erlangen und die Anforderungen zu erfüllen, die für die Erbringung von öffentlichen Lotteriedienstleistungen erforderlich sind, einschließlich derjenigen, die sich auf die Einhaltung der regulatorischen Gesetzgebung beziehen;

XII – Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzgesetzgebung in Bezug auf seine Arbeitnehmer, wobei er als alleiniger Arbeitgeber für alle Sozial-, Arbeits- und Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich ist, die auf die Kosten der im Betrieb und bei der Instandhaltung eingesetzten Arbeitskräfte erhoben werden, sowie für alle anderen Tätigkeiten, die er aufgrund der Konzession ausübt, und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Versicherungen und Arbeitsunfälle;

XIII – gegenüber der Genehmigungsbehörde und Dritten für alle Handlungen und Ereignisse, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, verantwortlich zu sein;

XIV – die Verantwortung für das Handeln und Unterlassen seiner Mitarbeiter, Vertreter, Unterauftragnehmer, Dienstleister oder anderer natürlicher oder juristischer Personen im Zusammenhang mit der Konzession zu übernehmen;

XV – um die Integrität der materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die Teil der Konzession sind, zu gewährleisten;

XVI – die Kommunikationskanäle zu den Wettenden sowie den Kundendienst und die Ombudsmanndienste gemäß den geltenden Vorschriften voll funktionsfähig und innerhalb der festgelegten Standards zu halten;

XVII – die im Konzessionsvertrag und seinen Anhängen festgelegten Bestimmungen hinsichtlich der Regeln zur Förderung des verantwortungsvollen Spielens und der zur Bekämpfung der Spielsucht erforderlichen Maßnahmen zu beachten;

XVIII – die im Vertrag festgelegten Bestimmungen und sonstige von der Vergabestelle erlassene Regeln hinsichtlich der Übertragung von Projekten, Plänen, Dokumenten, Datenbanken und Wettkunden, von dem Konzessionsnehmer geschaffenen Marken, die auf die staatliche Lotterie von Tocantins und ihre jeweiligen Lotterieprodukte verweisen, sowie von technologischen Plattformen, die für die Verwaltung und Vermarktung von Lotterieprodukten geschaffen wurden, oder einer etwaigen Übertragung an einen Nachfolgekonzessionsnehmer zu beachten;

XIX – die übrigen Bestimmungen des Konzessionsvertrags einzuhalten.

KAPITEL VI

Hinsichtlich der Überwachung der Konzession und der Aufsicht über die gewährten Dienstleistungen, der administrativen Polizeigewalt und der Strafen.

Artikel 11. Ein Gesetz des Staatssekretärs für Finanzen sieht die Einrichtung eines Überwachungsausschusses für die Konzessionierung von Lotteriedienstleistungen vor, der neben den vom Staatssekretär frei ausgewählten Mitgliedern auch ein vom Sekretariat für Partnerschaften und Investitionen des Staates Tocantins ernanntes Mitglied umfasst.

Ein einziger Absatz. Der Konzessionsüberwachungsausschuss erstellt Berichte, die regelmäßig dem Finanzminister und dem Leiter der Exekutive vorgelegt werden müssen.

Artikel 12. Der Konzessionsüberwachungsausschuss ist für die Überwachung und Kontrolle der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erbringung von Lotteriedienstleistungen zuständig, um die ordnungsgemäße Erfüllung der Konzession zu gewährleisten. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:

Ich – zur Begleitung:

a) die Durchführung der im Rahmen der Konzession durchgeführten Tätigkeiten;

b) die Umsetzung der vom Konzessionsnehmer erstellten und von der Vergabestelle genehmigten Pläne, einschließlich der Spielpläne;

c) Zertifizierungen und Technologien zur Kontrolle von Lotterieprodukten im Zusammenhang mit deren geeigneter Entwicklung, Implementierung, Überwachung und Erschließung;

d) die Übermittlung der vom Konzessionsnehmer gemäß Konzessionsvertrag und dessen Anhängen bereitzustellenden Informationen;

e) die vom unabhängigen Abschlussprüfer durchgeführte Messung der Leistungsindikatoren sowie die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Konzessionsnehmers;

– die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich der Faktoren, die ein angemessenes Leistungsniveau definieren, gemäß Bundesgesetz Nr. 8.987 /1995 zu überwachen.

Artikel 13. Als Gegenleistung und Bedingung für die Aufrechterhaltung des Rechts zum Betrieb des öffentlichen Lotteriedienstes verpflichtet sich der Konzessionsnehmer, dem Vertragspartner, dem Staatssekretariat für Finanzen, ab dem Datum des Inkrafttretens des Vertrags und während der gesamten Laufzeit der Konzession eine monatliche Inspektionsgebühr in Höhe von 1% (einem Prozent) des Wertes der RLL oder GGR zu zahlen.

KAPITEL VII

Rechte und Pflichten der Wettenden

Artikel 14. Die Rechte und Pflichten der Wettenden sind:

Ich – Anspruch auf angemessene Dienstleistung;

II – die Auszahlung der ihnen zustehenden Preise zu erhalten;

III – die für öffentliche Lotteriedienstleistungen geltenden rechtlichen und regulatorischen Verpflichtungen zu erfüllen;

IV – Zugang zu verschiedenen Systemen und Kanälen für Kommunikation, Kundenservice, Ombudsmanndienste, Social-Media-Support u. a.;

V – den Dienst unter freier Wahl und unter Beachtung der Regeln der Behörde in Anspruch zu nehmen und zu nutzen;

VI – den Lotteriebetreiber auf alle Unregelmäßigkeiten aufmerksam zu machen, die ihm im Zusammenhang mit der erbrachten Dienstleistung bekannt werden;

VII – den zuständigen Behörden alle rechtswidrigen Handlungen zu melden, die der Lotteriebetreiber bei der Erbringung der Dienstleistung begeht;

VIII – zur Erhaltung des guten Zustands der materiellen und immateriellen Vermögenswerte beizutragen, durch die die Dienstleistungen für sie erbracht werden;

IX – durch die im Konzessionsvertrag festgelegten Versicherungen und Garantien gewährleistet sein;

X – Nutzung virtueller und physischer Infrastruktur, die für Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität, einschließlich älterer Menschen, geeignet ist, gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften.

Artikel 15. Digital erstellte und gemäß Artikel 10 dieses Dekrets elektronisch signierte Dokumente gelten für alle rechtlichen Zwecke als Originale.

KAPITEL VIII

ÜBER DIE STRAFEN

Artikel 16. Gemäß den Rechtsvorschriften über das öffentliche Beschaffungswesen und die Aufsicht durch das Finanzsekretariat des Staates Tocantins führt die Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung durch den Konzessionslotteriebetreiber zu administrativen Sanktionen, unabhängig von der Reihenfolge und je nach Schwere des Verstoßes, durch eine ordnungsgemäß begründete Verwarnung gemäß den folgenden Bedingungen:

a) Warnung;

b) Geldbußen gemäß den Gesetzen über das öffentliche Beschaffungswesen;

c) vorübergehende Einstellung des Betriebs;

d) Beendigung der Konzession, Genehmigung oder sonstigen Vertragsform. 

Artikel 17. Der illegale Betrieb von Lotterieformen oder -produkten, die von der staatlichen Lotterie von Tocantins reguliert werden, durch eine juristische Person oder eine natürliche Person zieht die in der Gesetzgebung vorgesehenen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Sanktionen nach sich, und die Finanzbehörde des Staates Tocantins muss alle administrativen und gerichtlichen Maßnahmen ergreifen, um das öffentliche Interesse zu wahren und die Täter zu bestrafen.

KAPITEL IX

ENDGÜLTIGE ENTSORGUNGEN

Artikel 18. Der Lotteriebetreiber und andere Beauftragte, einschließlich Dienstleister, sind für den ordnungsgemäßen Betrieb der Lotterieprodukte verantwortlich und haften für alle Handlungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Beauftragten, die Dritten Schaden zufügen können.

Artikel 19. Personen unter 18 Jahren oder Personen mit Behinderungen im Sinne des Gesetzes ist es verboten, in jedem Staat Wetten auf Lotterieprodukte jeglicher Art abzuschließen oder diese zu erwerben.

Artikel 20. Die in Artikel 1 genannte verantwortliche Stelle oder Einrichtung ist befugt , entweder direkt oder durch Delegation ergänzende Vorschriften zur ordnungsgemäßen Einhaltung der in diesem Artikel behandelten Vorschriften zu erlassen.

Artikel 21. Dieser Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.

Araguaia-Palast, Gouverneur José Wilson Siqueira Campos, in Palmas, am 28. November 2023; im 202. Jahr der Unabhängigkeit, im 135. Jahr der Republik und im 35. Jahr des Staates.

WANDERLEI BARBOSA CASTRO

Landesgouverneur 

DEOCLECIANO GOMES FILHO
Chefsekretär des Zivilhauses

JULIO EDSTRON SECUNDINO SANTOS
Finanzminister

THOMAS JEFFERSON GONÇALVES TEIXEIRA
Sekretär für Partnerschaften und Investitionen

SERGISLEI SILVA DE MOURA
Sekretär für Planung und Budget

 

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