Der Oberste Gerichtshof verweigert dem Verdächtigen, der beschuldigt wird, die illegale Lotterie Raspa Brasil betrieben zu haben, die Freilassung gegen Kaution.

Der Oberste Gerichtshof (STJ) wies am Mittwoch (15. Juli) einen Antrag auf einstweilige Verfügung zur Freilassung von Wellington Pereira zurück, der wegen des Verdachts der Mitgliedschaft im Comando Vermelho in Untersuchungshaft genommen worden war. Der Verdächtige gilt als Betreiber der illegalen Lotterie Raspa Brasil in Mato Grosso, mit der die kriminelle Gruppierung finanziert wurde.
Die Entscheidung fiel unter Minister Herman Benjamin, dem damaligen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs (STJ), im Rahmen der von der Zivilpolizei von Mato Grosso durchgeführten Operation Scratch Card. Die Operation zerschlug ein Netzwerk illegaler Glücksspielbetriebe, das in über 20 Städten des Bundesstaates aktiv war. Laut den Ermittlungen flossen über 80 % der Gewinne in die Finanzierung des organisierten Verbrechens.
Die Verteidigung von Wellington Pereira hatte gegen die Entscheidung des Gerichtshofs von Mato Grosso, der seine Präventivhaft bestätigte, ordentliche Berufung im Habeas-Corpus-Verfahren eingelegt. Die Anwälte argumentierten, die im September 2025 angeordnete Haft sei nicht mehr ausreichend begründet. Sie machten außerdem geltend, das Gericht von Mato Grosso habe alternative Sicherungsmaßnahmen wie die elektronische Überwachung generell abgelehnt.
Minister Herman Benjamin wies den Antrag zurück, da er zu dem Schluss gekommen war, dass der Fall keine Unregelmäßigkeiten aufweise, die eine vorzeitige Freilassung rechtfertigen würden. In seiner Entscheidung stellte der Richter fest: „Bei einer ersten Prüfung zeigt sich weder eine offensichtliche Rechtswidrigkeit noch eine Dringlichkeit, die den Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtfertigen würde.“ Benjamin fügte hinzu, dass die angefochtene Entscheidung in einer ersten Analyse weder absurd noch rechtswidrig erscheine; eine eingehendere Prüfung behalte er sich für das endgültige Urteil im Berufungsverfahren vor.
Nächste Schritte vor dem Obersten Gerichtshof (Superior Court of Justice, STJ)
Nach Ablehnung des Antrags auf einstweilige Verfügung werden nun Informationen vom Gerichtshof von Mato Grosso und dem Richter erster Instanz eingeholt. Anschließend werden die Akten der Bundesstaatsanwaltschaft zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Begründetheit der Berufung wird vom Gericht unter dem Vorsitz von Minister Og Fernandes kollegial beurteilt.

