Senatsvorlage Nr. 22 von 2005, eingebracht von Senator Gilberto Miranda

Sonderausgabe 22.02.05

Von: sync

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Der Nationalkongress beschließt:
Artikel 1. Bingospiele sind im gesamten Staatsgebiet zulässig, um im Einklang mit diesem Gesetz Mittel zur Förderung des Sports und zur Finanzierung der Sozialversicherung zu beschaffen.
Artikel 2. Die Durchführung von Bingospielen unterliegt den allgemeinen Grundsätzen der Wirtschaftstätigkeit und ist von rechtlich konstituierten privaten Unternehmen mit ausschließlich nationalem Kapital durchzuführen, die ein Mindestkapital von dreihunderttausend Reais, vollständig eingezahlt, gemäß diesem Gesetz und den dazugehörigen Verordnungen einhalten.
Artikel 3. Bingo ist als eine Art Vorhersagewettbewerb das zufällige Ziehen von Zahlen durch sukzessive Ziehungen, die so lange durchgeführt werden, bis ein oder mehrere Teilnehmer das zuvor festgelegte Ziel der Zahlenkombinationen erreichen.
Ein Absatz. Das Bingospiel kann in den Formen eines permanenten Bingospiels und eines elektronischen Bingospiels betrieben werden.
Artikel 4. Beim permanenten Bingospiel werden durch aufeinanderfolgende Ziehungen ohne menschlichen Kontakt Zahlen von eins bis neunzig zufällig gezogen, bis ein oder mehrere Teilnehmer eine zuvor auf einer gedruckten Karte festgelegte Zahlenkombination erreichen.
§ 1. Permanente Bingospiele dürfen nur in den Einrichtungen von Unternehmen veranstaltet werden, die gemäß diesem Gesetz dazu berechtigt sind, und zwar in eigens für diese Veranstaltung vorgesehenen und ausschließlichen Räumen, die eine Kapazität für mindestens zweihundert sitzende Teilnehmer bieten.
§ 2. Siebzig Prozent des aus dem Ticketverkauf eingenommenen Betrags werden in Form von Preisen an die Teilnehmer zurückgegeben.
§ 3º Von dem insgesamt für Preise vorgesehenen Betrag werden 92 Prozent für Linien- und Bingo-Preise (volle Karte) pro Ziehungsrunde und 8 Prozent für den Gesamtpreis und die Reserve des Gesamtpreises bereitgestellt.
§ 4. Einrichtungen, die permanente Bingospiele anbieten, müssen mindestens fünfzig Mitarbeiter beschäftigen.
Artikel 5. Bei einem elektronischen Bingospiel handelt es sich um eine Zufallsziehung, die mithilfe eines individuellen elektronischen Videoterminals durchgeführt wird. Dieser ist so konzipiert, dass er eine Simulation des Bingospiels anzeigt und zufällige Zahlenkombinationen präsentiert, die vom Teilnehmer in aufeinanderfolgenden Einzelwetten direkt aktiviert werden. Die Preise werden vergeben, wenn das Ziel der zuvor festgelegten und angekündigten Kombinationen auf dem Gerät erreicht wird.
§ 1 Das elektronische Bingospiel darf nur in den Einrichtungen von Unternehmen betrieben werden, die zur Durchführung von permanenten Bingospielen berechtigt sind, und zwar in separaten Bereichen abseits der für permanente Bingospiele vorgesehenen Räume.
§ 2. Der Betrieb von ausschließlich elektronischen Bingo-Einrichtungen ist verboten.
§ 3 Die einzelnen elektronischen Endgeräte, auf die sich Bezug nimmt in caput Sie müssen so programmiert sein, dass den Teilnehmern eine zufällige Rückzahlung des Einsatzes garantiert wird, entweder direkt oder in Form eines angesammelten Wertes, und zwar zu einem Prozentsatz von mindestens achtzig Prozent, in einem Zyklus von einer Million und zweihunderttausend Wetten.
§ 4 Die Anzahl der in der Einrichtung installierten elektronischen Endgeräte darf zwei Drittel der Anzahl der für die Teilnehmer des permanenten Bingospiels vorgesehenen Stühle nicht überschreiten.
§ 5 Unbeschadet der Bestimmungen des § 4 des Artikels 4 dieses Gesetzes müssen Einrichtungen, in denen elektronische Bingospiele angeboten werden, mehr als ein Drittel der Anzahl der installierten elektronischen Videoterminals an Mitarbeitern beschäftigen.
§ 6. Einzelne elektronische Terminals müssen von Unternehmen gemietet werden, die nicht Eigentümer der permanenten Bingo-Einrichtung sind und auf den Betrieb, die Vermietung und das Leasing von einzelnen elektronischen Videoterminals spezialisiert sind. Diese Unternehmen müssen speziell zu diesem Zweck gegründet worden sein, über ein vollständig eingezahltes Mindeststammkapital von zwei Millionen Reais verfügen und zum Zeitpunkt der Erteilung der vom Sportministerium erteilten Betriebsgenehmigung nachweislich mindestens zweitausend einzelne elektronische Videoterminals besitzen, die durch Rechnungsnummer und Seriennummer miteinander verbunden sind.
Artikel 6. Der Verkauf von Bingokarten für permanente Bingospiele und die Aufstellung einzelner elektronischer Bingoterminals außerhalb der spezifischen Räumlichkeiten von Einrichtungen, die Unternehmen gehören, die zur Durchführung von Bingospielen berechtigt sind, sind verboten.
Artikel 7. Die Teilnehmer müssen sich beim Betreten der Räumlichkeiten von Unternehmen, die zur Durchführung von Bingospielen berechtigt sind, ausweisen.
Artikel 8. Minderjährigen unter achtzehn Jahren ist der Zutritt zu Bingo-Hallen untersagt.
Artikel 9. Das Sportministerium ist die für die Genehmigung, Systematisierung, Überwachung und Beaufsichtigung des Betriebs von Bingospielen zuständige Stelle.
Ein einziger Absatz. Das Sportministerium kann Vereinbarungen mit Einrichtungen der direkten oder indirekten öffentlichen Verwaltung zur Überwachung und Kontrolle der Aktivität abschließen.
Artikel 10. Aufgrund der polizeilichen Befugnisse des Sportministeriums oder der Stelle, an die es die Zuständigkeit zur Überwachung der Aktivitäten des Bingo-Glücksspiels delegiert, wird eine Inspektionsgebühr erhoben.
§ 1 Die Inspektionsgebühr ist von der zum Betrieb von Bingospielen berechtigten Einrichtung monatlich ab dem Datum der Erteilung ihrer Betriebserlaubnis zu entrichten und muss bis zum fünfzehnten Tag des Monats nach dem Monat, in dem sie fällig ist, bezahlt werden.
§ 2 Die Inspektionsgebühr beträgt zwanzigtausend Reais pro Einrichtung, in der Bingospiele veranstaltet werden.
Artikel 11. Die folgenden aus dem Betrieb von Bingospielen erzielten Einnahmen werden dem Sportministerium zur Förderung des Sports zugewiesen:
I – eine monatliche Gebühr von fünfzehntausend Reais pro festem Bingosaal mit einer Kapazität von bis zu dreihundert Teilnehmern und dreißigtausend Reais pro Saal mit einer Kapazität von mehr als dreihundert Teilnehmern;
II – der monatliche Betrag von zweihundert Reais pro installiertem elektronischen Terminal.
Artikel 12. Zur Finanzierung der Sozialversicherung wird hiermit der Sozialbeitrag für Bingospiele (CSJB) eingeführt, der auf den monatlichen Umsatz der Unternehmen erhoben wird, die Bingospiele betreiben.
§ 1 Steuerpflichtiger der Sozialabgabe auf Bingospiele ist die Einrichtung, die zur Durchführung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Bingospielen berechtigt ist.
§ 2 Für die Zwecke der Erhebung des Sozialbeitrags auf Bingospiele und anderer Sozialbeiträge auf den Umsatz, PIS und Cofins gilt als der monatliche Umsatz des Unternehmens, das das Bingospiel betreibt, die Differenz zwischen dem Wert, der aus dem Verkauf von Bingoscheinen und Wetten an einzelnen elektronischen Terminals erzielt wird, und den tatsächlich angebotenen oder ausgeschütteten Gesamtpreisen, einschließlich der Werte der angesammelten Preise und der angesammelten Reservepreise.
§ 3 Der Sozialbeitragssatz für Bingospiele beträgt zwei Prozent.
§ 4 Der Berechnungszeitraum für den Sozialbeitrag bei Bingospielen ist monatlich.
§ 5 Der Sozialbeitrag für Bingospiele ist spätestens am fünfzehnten Tag des Monats zu entrichten, der auf den Monat folgt, in dem er fällig ist.
Artikel 13. Der teilnehmende Wettende ist als Steuerersatz für die Zahlung der auf den Erhalt von Preisen entfallenden Einkommensteuer verantwortlich.
§ 1 Die Einkommensteuer wird mit einem Satz von eineinhalb Prozent auf den Wert der Verkäufe von Dauerbingokarten und Wetten, die von einzelnen elektronischen Terminals stammen, an der Quelle endgültig und ausschließlich erhoben.
§ 2. Einsätze, die von einzelnen elektronischen Videoterminals getätigt werden, entsprechen dem Wert, den der Wettende an jedem Terminal in gesetzlichem Zahlungsmittel, Spielmarken oder einer beliebigen Form der Gutschrift eingibt, und der Einsatz auf Guthaben, das der Wettende dadurch erwirtschaftet, stellt keine Grundlage für die Berechnung der an der Quelle einbehaltenen Einkommensteuer dar.
§ 3 Die Einziehung der in diesem Artikel genannten Steuer erfolgt monatlich durch die Abführung der von den Bingospielen veranstaltenden Unternehmen einbehaltenen Beträge bis zum fünfzehnten Werktag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuer erhoben wurde.
§ 4 Der Gewinner unterliegt aufgrund der in [Referenznummer einfügen] festgelegten Steuersubstitution keiner Einkommensteuer auf den Gewinn. caput dieses Artikels.
Artikel 14. Das Bundesfinanzsekretariat ist für die Verwaltung des Sozialbeitrags auf Bingospiele zuständig, einschließlich der Kontroll- und Einzugstätigkeiten.
Ein einziger Absatz. Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in Bezug auf Verwaltung, Konsultation, Strafen, Garantien und Verwaltungsverfahren gelten, soweit anwendbar, auch für den Sozialbeitrag zu Bingospielen.
Artikel 15. Das Sportministerium und der Föderale Steuerdienst erlassen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Anweisungen, die die Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes ermöglichen.
Artikel 16. Der Sportförderungsfonds wird hiermit errichtet und unter anderem aus den in Artikel 11 dieses Gesetzes genannten Einnahmen finanziert. Die Bestimmungen hierfür werden durch Dekret der Exekutive festgelegt.
Artikel 17. Bestehende Bingo-Einrichtungen sind, sofern sie ihren steuerlichen und fiskalischen Verpflichtungen nachkommen, vorläufig berechtigt, für einen Zeitraum von einhundertzwanzig Tagen tätig zu sein.
Artikel 18. Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft.
Rechtfertigung
Mit diesem Gesetzentwurf soll der bestehenden Rechtsunsicherheit im Land ein Ende gesetzt werden.
Artikel 26 der einstweiligen Verfügung Nr. 2.049-24 vom 26. Oktober 2000 scheint aufgrund seiner verkürzten Formulierung ein Verbot des Betriebs von Einrichtungen, die Bingospiele anbieten, festzulegen. Trotz dieser normativen Auslegung des Verbots sind jedoch viele spezialisierte Unternehmen in diesem Unterhaltungssektor aufgrund von Gerichtsurteilen weiterhin tätig.
richterliche Genehmigungen.
Bingo ist ein traditionelles Spiel in Brasilien. Ursprünglich wurde es im Familienkreis, in Vereinen oder Kirchen gespielt und war mit bestimmten Ereignissen verbunden. Infolge der Gesetze Nr. 8.672 von 1993 und 9.615 wurde es zu einem öffentlichen Spiel., ab 1998 – benannt nach den Sportministern, die sie initiiert haben –, die jeweils Zico-Gesetz und Pelé-Gesetz genannt werden und landesweit unter anderem mit dem Ziel der Sportfinanzierung umgesetzt werden sollen.
Tatsächlich wurden Kapital und Arbeitskräfte mobilisiert, um der Öffentlichkeit, vorwiegend älteren und pensionierten Menschen, diese Freizeitbeschäftigung anzubieten, die keine großen Geldsummen erfordert. Daher fehlt der Nachteil, der die Existenz von Casinos im Staatsgebiet über ein halbes Jahrhundert lang verhindert hatte.
Unsere Kultur besitzt unbestreitbar ein spielerisches Element. Mit dem Ziel, die vielfältigen Ausprägungen dieser nationalen Spielfreude, die bereits tief in unseren Freizeitgewohnheiten verwurzelt ist, zu lenken und zu regulieren, und unter Berücksichtigung des bereits etablierten Unterhaltungsmarktes, der von Unternehmen, Mitarbeitern und einem Publikum geprägt ist, das mit der technologischen Entwicklung elektronischer Geräte, Programme und Installationen vertraut ist, wird dieses Projekt vorgestellt und im Folgenden in seinen Hauptmerkmalen beschrieben.
Die angewandte Entwurfstechnik bestand darin, die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit der Regulierung dieses Spiels in den Projekttext aufzunehmen: notwendige Anforderungen an Unternehmen, die es betreiben; seine Modalitäten; physische Merkmale und Einrichtungen der Einrichtungen; obligatorische Identifizierung der Teilnehmer; Definition der für die Systematisierung, Inspektion und Überwachung des Spiels zuständigen Stelle; gegebenenfalls spezifische Steuerregelung für die Tätigkeit; Verwendung der Steuereinnahmen aus der Tätigkeit; und Zuständigkeit der beteiligten Regierungsbehörden.
Daraus lässt sich schließen, dass der Text des vorgeschlagenen Projekts in Bezug auf die Kernpunkte prägnant ist, während die Fragen der Machbarkeit und Umsetzung den Verordnungen überlassen werden.
Ein zentraler Aspekt des Projekts ist die Bereitstellung von Ressourcen zur Förderung des Sports und zur Finanzierung der sozialen Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist das Sportministerium die zuständige Verwaltungsbehörde für die gesamte Struktur.
Um jedoch die Entstehung eines bürokratischen Monstrums zu vermeiden, das Ressourcen für den Aufbau einer nationalen Struktur verschlingt, ist die Möglichkeit der Aufgabenübertragung durch Vereinbarungen mit Bundesländern, Kommunen und anderen öffentlichen Verwaltungsstellen zur Überwachung und Kontrolle der Aktivitäten vorgesehen (Artikel 9). Diese Zuständigkeit beeinträchtigt nicht die dem Bundesfinanzministerium in den Bereichen Einkommensteuer, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialabgabe auf den Nettogewinn und Sozialintegrationsprogramme obliegende Zuständigkeit. Im Projekt war eine neue Abgabe, die Sozialabgabe auf Bingospiele (CSJB), vorgesehen – eine neue Steuer zur Finanzierung der Sozialversicherung.
Der Rechtsrahmen für den Betrieb von Bingo-Spielen entspricht dem üblichen Rahmen für Wirtschaftstätigkeiten, mit einer Einschränkung: Die Betreibergesellschaften müssen ausschließlich über inländisches Kapital verfügen. Dies soll die Kontrolle durch ausländische Unternehmen verhindern. Das Mindestkapital beträgt 300.000 Reais. Diese Grenze basiert auf der Erfahrung, dass die Mindestausstattung für Einrichtungen, Maschinen und Mobiliar zur Einrichtung eines solchen Geschäfts derzeit auf diesem Niveau liegt. Daher ist die vollständige Einzahlung des Kapitals erforderlich, um zu verhindern, dass Opportunisten versuchen, das Geschäft auszubauen (Artikel 2).
Das in Artikel 3 definierte Bingospiel kann in zwei Formen betrieben werden: als permanentes Bingospiel und als elektronisches Bingospiel.
Das permanente Bingo-Spiel ist definiert in caput aus Artikel 4 und in seinen Absätzen detailliert beschrieben. Es wird die universelle Definition verwendet.
Mindestens siebzig Prozent der Einnahmen aus dem Ticketverkauf sind für Preise reserviert. Davon werden 92 Prozent für Linien- und Bingopreise (vollständige Karte) und 8 Prozent für den Gesamtgewinn ausgeschüttet.
Elektronisches Bingo, das über individuelle elektronische Videoterminals gespielt wird, wird in Artikel 5 beschrieben. Um die Rechte des Teilnehmers zu gewährleisten, sieht Absatz 1 die zufällige Rückzahlung des Einsatzes zu einem Prozentsatz von mindestens achtzig Prozent in einem Betriebszyklus von maximal einer Million und zweihunderttausend Einsätzen vor.
Um den Missbrauch und die Verbreitung dieser einzelnen elektronischen Videoterminals zu verhindern, ist die Anzahl der in der Einrichtung zu verwendenden Geräte auf zwei Drittel der Anzahl der Sitzplätze im permanenten Bingosaal begrenzt (Art. 5 Abs. 4).
Absatz 6 legt die Kapitalanforderungen für Unternehmen fest, die elektronische Endgeräte herstellen. Das Mindestkapital des Unternehmens muss zwei Millionen Reais betragen, und die Mindestanzahl der Geräte muss zum Zeitpunkt der Erteilung der Betriebsgenehmigung durch das Sportministerium eintausend Einheiten betragen.
Der Gesetzentwurf verbietet den Verkauf von Bingokarten für permanente Bingospiele sowie die Installation einzelner elektronischer Videoterminals außerhalb der Räumlichkeiten autorisierter Unternehmen.
Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass Bingo eine Möglichkeit sei, unrechtmäßige Gewinne zu verschleiern und illegal erworbene Gelder zu waschen.
Um diese illegalen Zwecke zu verhindern, sieht der Gesetzentwurf die Notwendigkeit der Identifizierung von Teilnehmern sowohl bei stationären als auch bei elektronischen Spielen vor (Artikel 7). Darüber hinaus verbietet der Gesetzentwurf Minderjährigen unter achtzehn Jahren den Zutritt zu Spielhallen.

Mit anderen Worten: Minderjährige dürfen weder selbst spielen noch das laufende Spiel verfolgen.

Die Zuständigkeit des Sportministeriums für die Kontrolle von Bingospielen wurde bereits erwähnt. Es ist befugt, mit staatlichen oder föderalen Bezirksbehörden Vereinbarungen zur Ausübung dieser Funktion abzuschließen (Artikel 9).
Die Ausübung der Polizeigewalt wird durch eine entsprechende Gebühr kompensiert, die Einnahmen für die diese Funktion ausübende Stelle darstellt (Art. 10).
Die Regeln für diese Gebühr sind in den Absätzen von Artikel 10 festgelegt. Das steuerpflichtige Ereignis und seine Häufigkeit sind in Absatz 1, die Höhe in Absatz 2 bestimmt.
Die in den Pelé- und Zico-Gesetzen vorgesehenen Systeme zur Ressourcenverteilung waren stark fragmentiert. Die Ressourcen waren begrenzt und wurden daher ineffektiv eingesetzt. Dieses Projekt plädiert für eine Konzentration der Ressourcen im Sportministerium, um diesem eine bedeutende Einnahmequelle für die Sportförderung zu verschaffen. Ziel ist es, Einnahmen für den nationalen Sportverband zu generieren und dessen Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die spezifischen Richtlinien für den Sektor zu verbessern.

Es ist notwendig, den aus diesem Spiel generierten Steuereinnahmen einen legitimen und spezifischen Zweck zu geben. Folglich wird, gestützt auf die der Union durch Artikel 195 Absatz III der Verfassung übertragene Zuständigkeit, der Sozialbeitrag für Bingospiele (CSJB) geschaffen, der auf den monatlichen Umsatz der in diesem Bereich tätigen Unternehmen erhoben wird (Artikel 12 Absatz 1 ).

Steuerpflichtiger ist der Betrieb, der zur Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Bingospielen berechtigt ist (Artikel 12 Absatz 1).
Absatz 2 dieses Artikels legt die Berechnungsgrundlage für diesen Beitrag fest, der sich aus den monatlichen Einnahmen des zum Betrieb von Bingospielen berechtigten Unternehmens ergibt. Um die Berechnungsgrundlagen für PIS und Cofins (die ebenfalls auf Einnahmen basieren) sowie CSJB zu vereinheitlichen, werden die monatlichen Einnahmen des Steuerpflichtigen für all diese Steuern als Differenz zwischen den Einnahmen aus Bingoverkäufen und Einsätzen an den einzelnen elektronischen Terminals und dem tatsächlich ausgeschütteten Gesamtpreisgeld, einschließlich der angesammelten Preisgelder und der angesammelten Preisreserven, definiert.
Der Steuersatz für die CSJB beträgt 2 % und wird monatlich berechnet. Die Zahlung ist bis zum 15. Tag des Folgemonats fällig (Artikel 12, § 5). Die Verwaltung der CSJB obliegt dem Föderalen Finanzamt (Artikel 14). Die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich Verwaltung, Beratung, Strafen, Bürgschaften und Steuerverfahren finden auf diesen Beitrag gegebenenfalls Anwendung.
Es ist schwierig, die individuellen Gewinne jedes Teilnehmers während eines Bingospiels zu ermitteln, da mehrere aufeinanderfolgende Wetten platziert werden und nach einigen Stunden Restgewinne oder sogar Verluste entstehen können; das heißt, der Teilnehmer verliert sein gesamtes Guthaben.
benutzt.
Um diese Besonderheit des Bingospiels, die schwer umzusetzen ist, zu überwinden, sieht das Projekt eine Steuersubstitution vor (Art. 13). Demnach wird jeder Teilnehmer als Steuersubstitut bestimmt und muss 1,5 Prozent des Wertes seiner Bingokartenkäufe oder seiner Einsätze an einem elektronischen Terminal entrichten. Diese Steuer wird gemäß Art. 13 Abs. 1 endgültig und ausschließlich an der Quelle erhoben.
Absatz 2 legt die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer auf Wetten an einzelnen elektronischen Videoterminals fest.
Diese Steuer wird monatlich von den steuerpflichtigen Parteien – den Unternehmen, die das Bingospiel betreiben – bis zum fünfzehnten Werktag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem sie erhoben wird, eingezogen.
Schließlich legt Absatz 4 desselben Artikels 13 fest, dass auf einen etwaigen Bonus keine Steuer erhoben wird, da im Hauptsatz eine Steuersubstitution vorgesehen ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Betrieb von Bingo-Spielen gefördert werden sollte, nicht nur weil er den Teilnehmern Freizeitvergnügen bietet, sondern auch weil er eine wirtschaftliche Aktivität darstellt, die Beschäftigung und Einkommen generiert.
Darüber hinaus wird die Genehmigung des Projekts zur Generierung von Ressourcen führen, die nicht nur der Förderung des Sports, sondern auch der Finanzierung der sozialen Sicherheit dienen.
Angesichts der gesellschaftlichen Bedeutung des Projekts rechnen wir mit der Unterstützung unserer geschätzten Kollegen für dessen Genehmigung.
Besprechungsraum, 22. Februar 2005.
Gilberto Miranda.
(An die Ausschüsse für Verfassung, Justiz und Staatsbürgerschaft, Soziales und Wirtschaft, wobei letzterer die endgültige Entscheidung trifft.)


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